Wir betrachten das generelle Absichern von Vermögenswerten als ein MUSS für jeden vorausschauenden Eigentümer. Zu oft hat die Vergangenheit gezeigt, wie schnell der hart erarbeitete Wohlstand verloren sein kann. Dabei denkt man nicht bloß an sein eigenes Wohlergehen, sondern auch an die kommenden Generationen. Die eigenen Kinder sollen die Früchte unserer Arbeit ernten dürfen.
Um diesen Herausforderungen entgegen zu blicken, haben wir die richtigen Strategien und Konzepte erarbeitet. Wenn Sie sich also in einer akut angespannten Situation befinden, Ihnen vielleicht auch einer der unten aufgeführten Punkte Sorgen bereitet, dann wird es, gerade jetzt, höchste Zeit zu handeln!
Zwei mal die Woche veranstalten wir unverbindliche, offene Info-Webinare. Dort erläutern wir die Grundsätze des Vermögens- und Immobilienschutz. Wir fangen ganz bei Null an, um alle Teilnehmer auf den selben Wissensstand zu bringen.
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Treten wir in den persönlichen Kontakt! Wir werden gemeinsam Ihre Situation analysieren und können daraufhin ein Konzept erarbeiten, was Ihren Ansprüchen gerecht wird.
Wenn Sie zufrieden mit unseren Ansätzen sind, unterstützen wir Sie in der Umsetzung der nötigen Schritte. So ist Ihr Eigentum optimal geschützt. Natürlich begleiten wir Sie, zu Ihrer Sicherheit auch langfristig.
Mit den AGB der Banken hat jeder Kreditnehmer unterschrieben, während der gesamten Finanzierungslaufzeit die von der Bank geforderte Bonität aufrecht zu erhalten und nachzuweisen. Veränderungen müssen der Bank mitgeteilt werden. Verschlechterungen der Bonität können zur fristlosen Kündigung der Finanzierung und damit zur Verwertung der Immobilie in einer Zwangsversteigerung führen.
Die große Mehrheit der Immobilienfinanzierungen sind zur Sicherung des Zinssatzes für eine gewisse Zeit vertraglich „festgeschrieben“. Daß mit dem Ende der Zinsfestschreibung auch der Kreditvertrag ausläuft und beendet ist, ist leider nur den Wenigsten bewußt. Die Folge ist, es muß ein neuer Kreditvertrag abgeschlossen werden – die so genannte „Anschlußfinanzierung“. Für die Bank gibt es aber keine Verpflichtung einen neuen Finanzierungsvertrag anzubieten. Die Bank kann genauso gut zum Ende der Zinsbindung das gesamte Restdarlehen fällig stellen und innerhalb von 14 Tagen die Gesamtzahlung verlangen.
Diese Erfahrung mußten in den letzten Monaten immer mehr Kreditnehmer machen, die in irgendeiner Weise Verbindungen nach Rußland haben. Diesen Menschen haben Banken reihenweise die Weiterfinanzierung von Immobilien mit dem Hinweis auf den Krieg in der Ukraine und die gegen Rußland verhängten Sanktionen abgelehnt.
Welche Gründe kann sich eine Bank in Zukunft noch einfallen lassen, um eine Anschlußfinanzierung abzulehnen? Reicht es vielleicht aus, einen regierungskritischen Kommentar im Internet gelesen oder weitergegeben zu haben? Oder aber auch gewissen „Empfehlungen“ der Regierung oder anderer staatlicher Institutionen nicht nachgekommen zu sein?
Eine Grundvoraussetzung für eine Finanzierung ist deren Absicherung mit festen Werten. Das bedeutet, um von der Bank Geld bekommen zu können muß man der Bank eine Sicherheit geben, die im Falle eines Zahlungsausfalles der Bank die Möglichkeit gibt, sich aus der Verwertung dieser Sicherheit schadlos zu halten. In der Regel dient die finanzierte (oder auch eine andere) Immobilie als Sicherheit für die Bank. Die Bank bekommt also die Immobilie in Form eines Grundbuchrechtes „sicherheitsübereignet“. Dieses Grundbuchrecht berechtigt die Bank als Gläubiger im Falle eines Zahlungsausfalles in einer gerichtlichen Zwangsversteigerung, Ihre Immobilie verkaufen zu können und sich aus diesem Verkaufserlös schadlos zu halten.
Über lange Jahre gab es bei den Immobilienpreisen nur eine Richtung: die Preise vervielfachten sich. Damit gab es in den vergangenen Jahren bei Immobilienfinanzierungen auch keine Probleme mit der Absicherung. Doch seit Mitte 2022 kann bei Immobilienverkäufen ein massiver Rückgang der Verkaufspreise festgestellt werden. Dies hat mit den steigenden Zinsen für Immobilienfinanzierungen und den dadurch verursachten höheren Kosten zu tun.
Allerdings sind das nur die ersten Anzeichen für eine Wende am Immobilienmarkt. Die schon umgesetzten und auch noch geplanten Maßnahmen der Bundesregierung drohen, diesen Prozeß in den nächsten Monaten noch stark zu befeuern. Es kann also nicht mehr ausgeschlossen werden, daß die Talfahrt der Immobilienpreise bundesweit Ausmaße annimmt, die dazu führen, daß viele Immobilien dann weniger wert sein werden, als bei der Bank für die Finanzierung noch an Restschuld besteht.
In einer solchen Situation ist die Bank gezwungen, zur Absicherung der Finanzierung noch weitere Sicherheiten zu fordern. Haben Sie aber keine weiteren unbelasteten Immobilien oder können den nicht abgesicherten Kreditbetrag nicht sofort mit allen Kosten bezahlen, dann ist die Kreditkündigung und dann die Zwangsversteigerung Ihres Anwesens nicht mehr zu verhindern.
In wirtschaftlich unsicheren Zeiten neigen Banken dazu, sich ihrer Finanzierungsrisiken zu entledigen. Ein plakatives Beispiel: die Finanzkrise 2008. Hier haben Banken zehntausende Finanzierungsverträge, von denen sie vermuteten, daß die Darlehensnehmer eventuell in Zahlungsschwierigkeiten geraten könnten, als so genannte „faule Kredite“ an Investmentgesellschaften verkauft.
Diesen – auch als „Heuschrecken“ bekannten – Investmentgesellschaften ging es aber nicht um die Rückzahlung dieser Kredite, sondern vielmehr um den Zugriff auf die, als Sicherheiten abgetretenen Immobilien. Dazu nur ein Beispiel von vielen:
Ein Immobilienbesitzer hatte vor vielen Jahren seine Immobilie mit 500.000,00 € finanziert und diesen Kredit im Laufe der Jahre bis auf Restschuld von 50.000,00 € abbezahlt. Dann hatte ein Hedgefonds diesen Kreditvertrag mit allen Sicherheiten von seiner Bank gekauft. Der Hedgefonds hat nun bei dem Immobilienbesitzer nicht die Rückzahlung der Restschuld in Höhe von 50.000,00 € eingefordert, sondern hat die im Grundbuch eingetragenen Sicherheiten von 500.000,00 € zuzüglich 10% einmaliger Nebenleistung und 18% Grundschuldzinsen Zinsen fällig gestellt.
Der Immobilieneigentümer konnte seine Immobilie nun nicht mehr durch die Zahlung der Kreditrestschuld von 50.000,00 € auslösen, sondern sah sich plötzlich einer Forderung von rund 820.000,00 € konfrontiert, die innerhalb von 14 Tagen zu bezahlen war. Eine Solche Zahlung war ihm nicht möglich, weshalb durch den Hedgefonds die Zwangsversteigerung seiner Immobilie in Gang gesetzt wurde. Ein solches Verfahren dauert in der Regel mindestens 12 bis 18 Monate, in denen die Zinsen weiterlaufen.
Nach Verwertung der Immobilie ergab sich für den ehemaligen Besitzer einer fast abbezahlten Immobilie folgende Situation:
Haus und Grund waren verloren – ein Wert von über einer halben Million Euro – und statt im eigenen Heim wohnen zu können, mußte man sich mit einer Mietwohnung zufrieden geben. Eine solche zu finden, war aber gar nicht so einfach, da die Zwangsversteigerung zu einer massiven Überschuldung geführt hat. Die Abrechnung des Zwangsversteigerungserlöses sah in etwa so aus:
Aus dem Erlös zu bedienende Kosten:
Kosten gesamt 1.010.000 €
Verbleibende Schulden 660.000 €
Statt einem bezahlten Vermögen von 450.000,00 € wurde praktisch über Nacht ganz legal und real eine Verschuldung von 650.000,00 €. Dazu kam noch der Verlust der gesamten Existenz.
Das hier gezeigte Beispiel ist kein Einzelfall, davon waren nach der Finanzkrise 2008 viele tausend Immobilieneigentümer in ähnlicher Form betroffen. Und das, ohne für die Gründe verantwortlich gewesen zu sein, oder auch nur in irgendeiner Weise etwas Ändern zu können. Nur eine rechtzeitige Immobiliensicherung hätte diese Entwicklung aufhalten können und hätte hunderttausende Euro Vermögen vor dem Verlust schützen können.
Und heute? Kann das noch einmal passieren? In den USA erleben wir in diesen Tagen gerade die zweitgrößte Bankenpleite der Geschichte mit noch nicht abzuschätzenden Folgen auch für Europa und Deutschland. Es kann wieder jeden treffen und wer sich nicht jetzt absichert, muß mit dem Schlimmsten rechnen!
Seit einiger Zeit geistern Begriffe wie Lastenausgleich und Enteignung durch Deutschland, aber was ist damit gemeint?
Noch muß man ganz klar sagen, daß es außer Spekulationen nur sehr wenig Konkretes gibt. Aber das Wenige, was bislang im Umlauf ist, läßt vielen das Blut in den Adern gefrieren! Fakt ist, daß im Dezember 2019 das Lastenausgleichsgesetz aus dem Jahr 1952 im Parlament geändert und „aktualisiert“ wurde. In Kraft treten werden diese Änderungen zum 01.01.2024 – also in wenigen Monaten.
Ursprünglich wurde das Lastenausgleichsgesetz nach dem 2. Weltkrieg erlassen, um diejenigen, die trotz Krieg und Vertreibung noch erhebliche unbelastete Vermögenswerte, vor allem in Form von Immobilien, behalten hatten, in den Ausgleich der Vermögensverluste, die andere durch Flucht und Vertreibung aber auch durch die Auswirkungen der Währungsreform erlitten haben, einzubeziehen. Dazu hat man diese Immobilien mit der Hälfte ihres Wertes im Grundbuch mit Zwangssicherungshypotheken belastet. Die Summe dieser Belastung mußte dann durch die Eigentümer über 30 Jahre an die zuständigen Finanzämter abbezahlt werden.
In der aktualisierten und ab 01.01.2024 gültigen Fassung wurde der Zweck dieses Gesetzes vom Ausgleich dieser Kriegsfolgeschäden auf den Ausgleich von Impfschäden und sozialen Entschädigungen geändert. Da läßt ein Urteil des Bundesgerichtshofes aus dem Frühjahr 2022 aufhorchen. Geklagt hatte ein Gastronom auf Entschädigung der im Corona-Lockdown erlittenen Umsatzeinbußen. Der Bundesgerichtshof wies die Klage ab und begründete das sinngemäß damit, daß die eingeklagten Verluste keinen zivilrechtlichen Anspruch begründet und eine Entschädigung nur aus dem Sozialrecht möglich sei.
Bedeutet das, daß nun möglicherweise die Immobilienbesitzer in Deutschland zur Kasse gebeten werden sollen, um damit den durch die Lockdown-Maßnahmen geschädigten einen Ausgleich zu ermöglichen? Heißt das, daß Immobilienbesitzer jetzt für die vollkommen chaotische Pandemiepolitik bezahlen müssen? Vor allem stellt sich die Frage, wie das alles Schon im Dezember 2019 – als angeblich noch niemand etwas von einer kommenden Pandemie wußte – beschlossen werden konnte?
Wenn das so kommen sollte, dann ist jetzt aber schon eines klar: Als erstes werden die betroffen sein, die ihre Immobilie schon bezahlt haben und sich nun mit einem lastenfreien Grundbuch auf der sicheren Seite wähnen…
Aber es gibt noch weitere Begehrlichkeiten von staatlicher Seite in Bezug auf unser Vermögen. So wird in Planungen der Regierungsparteien faktisch allen Eigentümern, die nicht absolut alles in Zusammenhang mit ihrem Vermögen offen legen wollen, mit einer möglichen direkten Enteignung gedroht. Das heißt, nach diesen Plänen sollen die zuständigen Gemeinden sich dann Haus und Grundstück aneignen dürfen.
Im Rahmen der explosionsartig gestiegenen Nebenkosten (Strom, Gas, Öl, Grundsteuern, usw.) wird nun ernsthaft diskutiert, daß Vermieter und damit die Eigentümer „zur Verhinderung sozialer Härten“ verpflichtet werden sollen, die Nebenkosten ihrer Mieter zu bezahlen. Um die Eigentümer nicht sofort zu überlasten, sollen dafür Finanzierungsmöglichkeiten, eventuell auch mit Tilgungsaussetzung, geschaffen werden. Stellt sich die Frage, was damit in Wirklichkeit erreicht werden soll? Geht es vielleicht darum, mit künstlichen Preissteigerungen zusätzliche Belastungen in die Grundbücher zu bringen, um damit dann eine spätere „Enteignung“ zu rechtfertigen?
Das wäre natürlich keine Enteignung im strengen juristischen Sinne. Denn nur eine direkte Enteignung auf der Grundlage eines Verwaltungsaktes dürfte als solche bezeichnet werden. Allerdings stellt das hier geschilderte Szenario eine Situation dar, die einen Eingriff in das Vermögen der Bürger bedeutet, der von diesen durchaus als „Enteignungsmaßnahme“ empfunden wird.
Nach den Plänen von Wirtschaftsminister Robert Habeck sollen nun alle Immobilienbesitzer gezwungen werden, neue und massiv überteuerte und teilweise sogar Wirkungslose Heizungssysteme, wie z. B. Wärmepumpen, einzubauen. Mal abgesehen davon, daß jetzt auch noch publik wird, daß ein Großteil der bereits installierten Wärmepumpen verschrottet werden müssen, weil sie mit Kältemitteln betrieben werden, die von Seiten der EU nun verboten werden sollen, ist die viel größere Frage, ob für den Betrieb dieser Heizsysteme in Zukunft ausreichend Energie vorhanden ist.
Die Bundesnetzagentur hat schon eindeutig darauf hingewiesen, daß in Zukunft bei Strommangellagen Wärmepumpen auf unbestimmte Zeit abgeschaltet werden sollen. Man nennt dies nun Flexibilisierung und Rationierung des Stromangebotes. Tatsächlich besteht aber die Gefahr, daß Immobilienbesitzer gesetzlich gezwungen werden sollen, enorm hohe Summen in Heizsysteme zu investieren, deren Abschaltung besonders dann droht, wenn sie am dringendsten benötigt werden. Wenn also in Kälteperioden geheizt werden muß und damit der Stromverbrauch besonders ansteigt, dann kann die Bundesnetzagentur zum Schutz der Stromnetze die Heizungen abstellen.
Wenn man nur den Dezember des vergangenen Jahres als Beispiel nimmt, dann muß man feststellen, daß an 11 kalten Tagen Abschaltungen erfolgt wären, wenn die Kraftwerke, die in den nächsten Monaten verschrottet werden, nicht am Netz gewesen wären. Womit und zu welchen Kosten werden Sie sich dann vor dem Erfrieren bewahren können?
Um das Klima zu schützen, sollen Häuser und Wohnungen „klimaneutral“ gemacht werden. Dafür werden gerade durch die EU-Kommission die gesetzlichen Grundlagen geschaffen. Allerdings reichen diese Vorgaben dem Bundeswirtschaftsminister und seinen Grünen Genossen nicht aus. Nach seinem Willen soll Deutschland in diesem Bereich noch radikaler als die EU werden.
Nach den Vorstellungen von Robert Habeck, ist der aktuelle Energieverbrauch der deutschen Wohnungen mit durchschnittlich 150 KW Energiebedarf pro qm und Jahr viel zu hoch. Immobilieneigentümer sollen deshalb zu Sanierungsmaßnahmen gezwungen werden, die diesen Wert auf max. 15 KW Energiebedarf pro qm und Jahr bringen. Experten warnen schon seit Monaten, daß dieser Sanierungszwang mit Kosten verbunden ist, der in vielen Fällen den aktuellen Wert eines Hauses oder einer Wohnung übersteigen könnte.
Mit diesen gesetzlichen Vorgaben werden die Eigentümer gezwungen, sich massiv zu verschulden und damit den Banken den Zugriff auf ihr Vermögen zu geben. Böse Zungen behaupten, daß darin der eigentliche Zweck der „energetischen Sanierung“ liegen könnte. Aber wie dem auch immer sei, auffällig ist, daß all diese Maßnahmen und Vorschriften vom selben Geist getragen sind, wie das schon vor Jahrzehnten in der DDR stattgefunden hat. Mit wirtschaftlichen und finanziellen Belastungen Eigentum so unattraktiv zu machen, daß die Eigentümer ihre Vermögenswerte freiwillig aufgeben…
Für die Politik hat das den großen Vorteil, daß sie mit recht behaupten darf, daß sie keine Enteignungen durchführt. Für die Menschen bedeutet das allerdings, daß sie zu gewaltigen Ausgaben gezwungen werden, die ihr Vermögen auffressen. Wer das nicht mitmachen möchte läuft Gefahr, daß wegen nicht erfolgter energetischer Finanzierung der Wert seiner Immobilie auf null gesetzt wird. Das wird von den Menschen sicherlich als „Enteignung“ empfunden.
*Die angebotenen Preise entsprechen jeweils dem Sicherungsaufwand eines Objektes bis zur Größe eines Einfamilienhauses. Sollen mehrere Objekte abgesichert werden, lassen Sie sich ein Angebot für eine Paketlösung erstellen.
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Das sind eure meistgestellten Fragen!
Seit einigen Monaten kursiert das Schreckgespenst vom Lastenausgleichsgesetzt (LAG) auf diversen Social-Media-Plattformen. Schauen wir uns zunächst an, woher dieses Gesetz kommt: Der Lastenausgleich ist eine staatliche Maßnahme zur finanziellen Unterstützung von Personen oder Unternehmen, die durch Krieg oder andere außergewöhnliche Umstände erhebliche Verluste erlitten haben. In Deutschland wurde der Lastenausgleich im Rahmen des Lastenausgleichsgesetzes von 1952 eingeführt und einmalig auf alle Bürger angewendet, „die sich über die Kriegs- und Nachkriegszeit hinweg Vermögen erhalten konnten“.
Das Aufflammen der Diskussion und Sorge um erneutes inkraft treten des LAG, rührt von der Änderung des Gesetzestextes im Dezember 2019. So wurde beispielsweise in §292 des „Artikel 21 Änderung des Lastenausgleichsgesetzes“ in der Überschrift das Wort „Kriegsopferfürsorge“ durch die Wörter „Sozialen Entschädigung“, mit verweis auf 14. Buch des Sozialgesetzbuches, ersetzt. Laut 14. Buch des Sozialgesetzbuches, §21, erhalten Menschen, die Impfschäden erleiden Soziale Entschädigung.
Ein weiterer Grund für die Sorgen vor einem neuen Lastenausgleich sind die zahlreichen Forderungen von zahlreichen namhaften Politikern. So brachte beispielsweise der hessische SPD-Vorsitzende Schäfer-Gümbel schon im Zuge der Diskussion um die Kosten der Finanzkrise von 2008 einen neuen Lastenausgleich ins Gespräch. Auch Sigmar Gabriel hat dies mittlerweile mehrfach gefordert und auch die SPD forderte schon mehrfach einen neuen Lastenausgleich. Vom wissenschaftlichen Dienst des deutschen Bundestages wurde bereits eine Studie erstellt, die feststellt, daß ein Lastenausgleich durchaus rechtlich möglich wäre.
Ein weiterer Hinweis, der sehr Nachdenklich stimmen muß, ist das Urteil des BGH vom 17.03.2022 (III ZR 79/21). Hier hatte der BGH zu entscheiden, ob ein Gastronom für durch die Lockdown-Maßnahmen verfügte Betriebschließung erlittene Umsatzeinbußen entschädigt werden können. Der BGH hat entschieden, daß dies über das das Zivilrecht nicht möglich ist, sondern nur über das Sozialrecht möglich sei. Damit wurde die Tür geöffnet, für den Lastenausgleich, denn genau für eine solche Sozialrechtliche Entschädigung wurde im Dezember 2019 das LAG „fit“ gemacht.
Fazit: In entsprechend durch die Gesetzestexte des LAG geregelten Szenarien, wie beispielsweise bei Naturkatastrophen oder anderen außergewöhnlichen Ereignissen, die zu erheblichen Schäden führen, könnte dieses Gesetzt zur Anwendung kommen.
Rechtlich gesehen stellt der Lastenausgleich zwar keine Enteignung dar, sondern ist eine Vermögensabgabe, die tief in die Vermögenswerte der Bürger eingreift.
Das Inkrafttreten der beschriebenen Änderungen des Lastenausgleichsgesetzes ist für den 01. Januar 2024 festgelegt. Das bedeutet allerdings noch nicht, dass das Gesetz auch zwingend sofort zur Anwendung kommt.
Nach aktueller Lage gehen wir also nicht davon aus, dass der LAG pünktlich zum Januar 2024 auch tatsächlich zur Anwendung kommt. Warum wir das sogar für unwahrscheinlich halten?
Der Psychologische Effekt: Durch die definitiv strittig betriebene Pandemie-Politik der letzten 3 Jahre und das gezielt erzwungene gesellschaftliche Chaos, haben sich Massen von Menschen formiert um Ihre Freiheitsrechte demokratisch durchzusetzen. So hat sich ein gewisser Druck auf die Politik aufgebaut, der bis heute anhält.
Nichts desto trotz wird von unterschiedlichen Politikern und politischen Parteien seit Monaten immer wieder die Durchführung eines neuen Lastenausgleiches gefordert. Daher sehen wir das Szenario eines neuen Lastenausgleichs trotzdem als möglich an. Auch wenn es die offensichtlich gezielte Spaltung der Gesellschaft mit weiterem Chaos und Unbehagen unter der Bevölkerung zur Folge haben würde.
Seit mehr als 15 Jahren konnten wir in über 150 Zwangsversteigerungsverfahren den betroffenen Eigentümern helfen, daß diese nicht die Kontrolle über ihre Immobilien verloren haben. Aus diesen praktischen Erfahrungen entstand unser Sicherungskonzept, welches die Voraussetzungen schafft, daß ein Zugriff von Seiten Dritter auf dein Immobilienvermögen verhindert werden kann.
Bei konsequenter Anwendung unserer Empfehlungen können wir dir jederzeit helfen, daß du nicht mehr die Kontrolle über dein sauer verdientes Eigentum verlierst.
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Enteignung im juristischen Sinne findet ausschließlich durch einen staatlichen Verwaltungsakt statt, der dir dein Eigentum entzieht. Dies geschieht in Deutschland eher selten und ist mit hohen Hürden verbunden.
Zusammenhang mit Immobilien ist ein Verlust gegen den willen des Eigentümers in der Regel nur durch eine gerichtliche Zwangsversteigerung möglich. Diese stellt im engen Sinne keine Enteignung dar, sondern ist eine zwangsweise Verwertung. Das bedeutet, daß der Innhaber eines Titels (z. B. eine Bank, zu deren Gunsten eine Grundschuld im Grundbuch eingetragen ist) den zwangsweisen Verkauf einer Immobilie durch ein Gericht betreiben kann um aus dem Verkaufserlös seine Forderung beglichen zu bekommen.
Allerdings sollte man nicht vergessen, daß es daneben noch subtilere Arten des Zugriffs auf das eigene Vermögen gibt. Ein Beispiel dafür ist das Heizungsgesetz der Bundesregierung oder aber auch das Gebäude Energie Gesetz (GEG) der Europäischen Union. Beide Gesetze verpflichten dich als Immobilieneigentümer massive Investitionen zu tätigen, die dich im schlimmsten Falle in die Zahlungsunfähigkeit treiben. Damit besteht wieder die Gefahr, in einem Zwangsversteigerungsverfahren von deinem Vermögen „befreit“ zu werden…
Grundsätzlich gilt, daß man immer mit seinem gesamten Vermögen haftet. Daher kann jeder, der einen Titel gegen dich erlangt hat, auch auf dein Vermögen zugreifen.
Wie kann ich mein Vermögen gegen solche Zugriffe Schützen?
Der sicherste Weg ist das Vermögen von deiner Person zu trennen. Dafür kann eine deutsche Treuhand-Stiftung wertvolle Dienste leisten.
Eine Stiftung ist eine besondere Körperschaft, die keinen Eigentümer hat, sondern nur durch das Vermögen besteht, welches sie verwaltet. Als Stifter kannst du deinem Vermögen einen dauerhaften Zweck geben und bist der einzige, der – in Verbindung mit diesem Zweck – über das Vermögen entscheidet. Ohne, daß das Vermögen in Haftung genommen werden könnte.
Godwin Bachmann
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